Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Jugendhilfe und Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (Zweck i.S. des §52 AO)